:: Angebot Basis-Rente


:: Die Basisversorgung
Die neue Basisversorgung ist ein vom Gesetzgeber vorgegebenes Produkt, das bestimmte Kriterien erfüllen muß:
Die Rente wird lebenslang und frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr gezahlt. Die Versicherung ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertrag- bar oder kapitalisierbar.
Der besondere Vorteil der Basisversorgung liegt in der steuerlichen Förderung: Sie können einen jährlich steigenden Betrag als Sonderausgabe von der Steuer absetzen und mindern damit Ihr steuerpflichtiges Einkommen um bis zu 40.000 EUR (Ledige 20.000 EUR). Erst wenn Sie später in Rente gehen, wird Ihre Rente besteuert. Folgende Tabelle erläutert die Übergangsregelung






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