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:: Die staatliche Förderung
Einen Anspruch auf Förderung haben alle Steuerpflichtigen, die in der GRV pflichtversichert sind, auch Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie Beamte, versicherungs- pflichtige Selbständige, Versicherte während der Erziehungszeit, geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Familienstand, der Anzahl der Kinder, dem Jahresbruttoeinkommen und dem Eigenbeitrag.

:: Zulage: Grund- und Kinderzulage (= staatliche Förderung)
Zulageberechtigt sind alle Personen, die oben als anspruchsberechtigter Personenkreis genannt sind. Die Zulage wird nur in der vollen Höhe fällig, wenn der Altersvorsorgebeitrag eine bestimmte Höhe erreicht.
Zusätzlich hat bei Ehegatten, die unbeschränkt steuerpflichtig sind und die nicht dauernd getrennt leben, auch ein an sich nicht begünstigter Ehepartner einen eigenen Zulagen- anspruch. Voraussetzung ist, daß auch für den an sich nicht zulageberechtigten Ehepartner ein eigener, auf seinen Namen lautender Altersvorsorgevertrag besteht.

:: Grundzulage
Die Höhe der Grundzulage beträgt pro Person:
• 2004 und 2005: 76 €
• 2006 und 2007: 114 €
• ab 2008: 154 €

:: Kinderzulage
Je Kind und Jahr erhält der Zulagenberechtigte grundsätzlich:
• 2004 und 2005: 92 €
• 2006 und 2007: 138 €
• ab 2008: 185 €



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