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Die Rentenreform 2002 hat das deutsche System der Altersversorgung grundlegend neu ausgerichtet. Generell beruht die Altersversorgung weiter auf dem so genannten „Drei-Säulen-System“ mit der gesetzlichen Rentenversicherung als Hauptpfeiler sowie der betrieblichen und der privaten Versorgung als weiteren Stützen. Um die gesetzliche Rentenversicherung zu entlasten, haben die zweite und dritte Säule jedoch deutlich mehr Bedeutung erhalten: Die Bürger sollen mehr Eigenverantwortung für ihre Altersvorsorge übernehmen. In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt der ungeschriebene Generationenvertrag: Die jeweils erwerbstätige Generation finanziert mit ihren Beiträgen das Alterseinkommen der Rentnergeneration. Dieses so genannte Umlageverfahren allein kann aber in Zukunft das heutige Versorgungsniveau nicht mehr sicherstellen, weil sich durch die niedrige Geburtenrate und die steigende Lebenserwartung die Altersstruktur unserer Gesellschaft dramatisch verändert: Im Jahr 2030 werden voraussichtlich auf einen Rentner nur noch zwei Beitragszahler kommen. Einschnitte bei der gesetzlichen Rentenversicherung sind daher unvermeidbar.

Hier setzt die Reform an. Sie soll das heutige Rentenniveau und die derzeitigen Beitragssätze stabil halten. Das Ziel ist außerdem, die Lasten der Altersversorgung gerechter zwischen den Generationen zu verteilen.

Möglich wird dies dadurch, dass sich der einzelne Bürger zusätzlich zu seiner gesetzlichen Rentenversicherung mit einer betrieblichen oder privaten Altersversorgung absichert. Diesen eigenverantwortlichen Aufbau eines Altersvermögens unterstützt der Staat durch finanzielle Förderung in Form von Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen.

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